Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vor jedem Fotoshooting lesen Sie bitte diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge.
- Der Kunde erhält diese AGB vor jedem Fotoshooting. Die Entscheidung, die Dienste der Fotografin in Anspruch zu nehmen, bedeutet, alles zu akzeptieren, was in den AGB enthalten ist.
- In den nachfolgenden AGB werde ich “FOTOGRAFIN” genannt und jeder, der meine Dienste nutzt, “AUFTRAGGEBER”.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien, Daten auf CD, usw.)
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin – dies ist gesetzlich vorgesehen.
- Der Erwerb eines Fotos ist nicht gleichbedeutend mit dem Eigentum im Sinne des Urheberrechts. Die Fotografin überträgt Nutzungsrechte an seinen Werken.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Auf Wunsch werden Kostenvoranschläge erstellt. Diese sind unverbindlich.
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro binnen drei Werktagen als Terminbestätigung zu leisten. Ohne die Anzahlung wird der gebuchte Termin sofort storniert und für andere Kunden zur Verfügung gestellt.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.
IV. Haftung
- Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.
- Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. auch von Familienangehörigen der Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund von höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.
- Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Fotoalbenalben übernimmt sie keine Haftung.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
- Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
V. Auswahl der Lichtbilder und Lieferzeiten
- Der Auftraggeber bekommt die Anzahl der Lichtbilder, die er gekauft hat. Der Preisliste kann der Auftraggeber genau entnehmen, wie viele Aufnahmen er erhalten wird und wie hoch der Preis für jede weiter Aufnahme ist. Der Auftraggeber darf keines unbearbeiteten Fotos veröffentlichen.
- Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie binnen 7 Werktage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann. Macht er das nicht, wählt die Fotografin binnen 14 Werktage die bestellte Anzahl von Fotos selbst aus und übergibt sie an den Auftraggeber.
- Die Bilder in der Online-Galerie sind mit Wasserzeichen gesichert, die nach dem Kauf und der Bezahlung der Aufnahme entfernt werden.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist und die zusätzlichen Aufnahmen bezahlt wurden, werden die Lichtbilder durch die Fotografin binnen 3-4 Arbeitswochen vollständig bearbeitet und an den Kunden gesendet.
- Wenn der Kunde zusätzliche Aufnahmen ausgewählt hat, muss er diese auch bezahlen.
- Der Auftraggeber erhält genau das Paket, das er sich ausgesucht hat. Wenn man sich für Familienaufnahmen entschieden hat, ist es ausgeschlossen “bei der Gelegenheit” andere Arten von Aufnahmen wie: Frauen-, Paare- oder Businessfotos zu machen. Natürlich gibt es kein Problem, diese Möglichkeit im Voraus zu besprechen, aber denkt bitte daran, dass ein FAMILIENFOTOSHOOTING keine GESCHÄFTS- / WERBEAUFNAHME ist, es ist auch kein SENSUAL- oder FRAUENSHOOTING. Wenn der Auftraggeber solche Fotos während eines Termins aufnehmen möchte, ist er verpflichtet, für das ausgewählte Shooting einen Aufpreis zu zahlen.
VI. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Der Auftraggeber kann nicht erwarten, dass die Fotografin eine Arbeit ausführt, die nicht ihrem Sinn für Ästhetik und dem für die Fotografin charakteristischen Stil entspricht, einschließlich Farben, Kontrast und Bildgestaltung. Demzufolge ist es nicht möglich, eine Beschwerde aufgrund der oben genannten Aspekte einzureichen. Es ist auch nicht möglich, die Aufnahmen gegen andere auszutauschen, sofern die Fotografin nichts anderes beschließt.
- Es ist sehr wichtig, einen Fotografen bewusst und nach seiner Arbeitsweise auszuwählen – nicht umgekehrt.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
VII. Reklamation
- Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3-4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
- Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
VIII. Datenschutz
- Erforderliche personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, E-Mail und Telefonnummer dienen dem Geschäftsverkehr und können gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Durch das Anvertrauen der Daten stimmt der Kunde zu, sie im Rahmen meiner Dienste zu verarbeiten.
IX. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin: Westoverledingen
- Meine Arbeit ist auch meine Leidenschaft, was für EUCH zum Vorteil ist, denn Ihr könnt sicher sein, dass ich euch mein ganzes Herz und Engagement geben werde. Ich hetzte Euch nicht, ich verwöhne Euch, Ihr seid mein Gast. Die oben genannten Bedingungen dienen dem reibungslosen Verlauf des Shootings, ohne Nerven, Unklarheiten oder Respektlosigkeit.
X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.